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IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Gewerkschaft meldet Sieg bei Coca-Cola Pakistan

An die IUL Web-Site geschickt am 25-Jul-2005

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Die Coca-Cola Company betreibt selbst Abf�llwerke in Pakistan. Alle bisherigen Bem�hungen, die Coke-Betriebe in Lahore, Faisalabad und Gujranwala gewerkschaftlich zu organisieren, waren wegen des hartn�ckigen Widerstands der Unternehmensleitung erfolglos.

Mit Hilfe entschlossener Organisierungsbem�hungen und der Unterst�tzung durch die IUL und ihr pakistanisches Kontaktb�ro gelang es jedoch, in Rahimyar Khan, Provinz Punjab, die Gewerkschaft der Coca-Cola Arbeitnehmer zu gr�nden. Im Juli 2000 legte die lokale Betriebsleitung Einspruch gegen die Zulassung dieser Gewerkschaft ein.

Im Oktober 2001 entlie� die lokale Betriebsleitung den Gewerkschaftsvorsitzenden Khalid Pervaiz, den Gewerkschaftskassierer Mohammad Rafiq und das Gewerkschaftsmitglied Ibaad Hussain, weil sie angeblich dazu aufgefordert oder versucht h�tten, einen illegalen Streik durchzuf�hren. Bei dem sogenannten "Streik" handelte es sich in Wirklichkeit um eine kurze Verz�gerung beim Starten eines der Abf�llb�nder am Morgen, die auf unzul�ngliche personelle Besetzung und den �berm��igen Einsatz von Gelegenheitsarbeitnehmern zur�ckzuf�hren war, zwei M�ngel, auf die die Gewerkschaft mit einem �berstundenverbot reagiert hatte.

Wenn in Pakistan ein Arbeitnehmer entlassen wird, verlassen sich lokale Betriebsleitungen h�ufig auf die Langsamkeit der Gerichte, um Arbeitnehmer zu entmutigen und durch regelrechtes Aushungern zur Unterwerfung zu zwingen. In diesem Fall jedoch widersetzten sich die Gewerkschafter den ungerechten Entlassungen mit Entschlossenheit. Die Gewerkschaft erhielt Aufwind, als im Juni 2003 der Einspruch der Betriebsleitung gegen die Zulassung der Gewerkschaft vom Arbeitsgericht Punjab zur�ckgewiesen wurde, wodurch es m�glich wurde, drei Monate sp�ter eine zweij�hrige Tarifvereinbarung abzuschlie�en.

Im August 2003 verf�gte das Arbeitsgericht die Wiedereinstellung von Pervaiz unter Nachzahlung s�mtlicher L�hne und Zusatzleistungen, und im Juli 2004 wies der Oberste Gerichtshof Punjab die betreffende Berufungsklage der Betriebsleitung ab. Mit einer endg�ltigen Entscheidung vom 25. September 2004 verf�gte das Arbeitsgericht Punjab die Wiedereinstellung von Khalid Pervaiz am n�chsten Tag.

Die Betriebsleitung teilte Khalid Pervaiz jedoch mit, dass er zwar offiziell wiedereingestellt und seinen Lohn erhalten werde, den Betrieb aber nicht betreten d�rfe. Nun bat die Gewerkschaft um die Unterst�tzung der IUL, die bei Coca-Cola Atlanta intervenierte, um zu verlangen, dass Khalid Pervaiz Zugang zum Betrieb erhalte, damit Gewerkschaftsmitglieder an ihrem Arbeitsplatz Kontakt zu ihrem gew�hlten Gewerkschaftsvorsitzenden aufnehmen k�nnten.

Die IUL stellte diese Forderung immer wieder im Rahmen ihrer Gespr�che mit der Coca-Cola Company �ber Gewerkschaftsrechte, bis schlie�lich im Januar 2005 Kollege Khalid wieder den Betrieb betreten durfte und seinen vollen Lohn f�r die letzten drei Jahre ausgezahlt erhielt.

Auch die F�lle der beiden anderen wegen des gleichen Zwischenfalls entlassenen Gewerkschaftsmitglieder durchliefen die langwierigen Arbeitsgerichtsverfahren. Im November 2004 entschied der Oberste Gerichtshof, dass beide ebenfalls wiedereingestellt werden sollten. Daraufhin schickte die lokale Betriebsleitung neue K�ndigungsschreiben mit ganz anderen Begr�ndungen, mit der Wirkung, dass die Wiedereinstellungsverf�gungen praktisch nichtig wurden und das gesamte Einspruchsverfahren erneut aufgerollt werden musste. Die IUL intervenierte erneut bei Coca-Cola Atlanta und protestierte gegen diese rachs�chtige Verz�gerungstaktik.

Der Gewerkschaftsvorsitzende Khalid Pervaiz hat der IUL nunmehr mitgeteilt, dass die Kollegen Ibaad und Rafiq am 16. Juli 2005 wiedereingestellt worden seien und die Betriebsleitung versprochen habe, die r�ckst�ndigen Leistungen zu zahlen und keine weiteren rechtlichen Einspr�che mehr zu erheben. Pervaiz f�hrt diesen endg�ltigen Sieg f�r die Gewerkschaft auf den anhaltenden Druck zur�ck, den die IUL auf die Coca-Cola Company ausge�bt und der die lokale Betriebsleitung von weiteren gerichtlichen Verz�gerungsman�vern abgehalten habe.