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IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Gesetzwidriges Verhalten indischer Unilever-Tochter bewirkt internationales Gewerkschaftsvorgehen bei der OECD

An die IUL Web-Site geschickt am 05-Oct-2006

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Der anglo-niederl�ndische transnationale Konzern Unilever hat keineswegs einen hohen Bekanntheitsgrad. Dennoch ist er mit seinen 400 Markenprodukten das drittgr��te globale Lebensmittelunternehmen (nach Nestl� und Kraft), der globale Marktf�hrer bei Reinigungsmitteln und die Nummer drei im Bereich Seifen und K�rperpflegeartikel. In Indien, wo Unilever seit 1931 aktiv ist, hat sich seine Tochtergesellschaft Hindustan Lever Ltd. (HLL, die auf der Website des Unternehmens als "Citizen Lever" auftritt) nach eigener Darstellung den h�chsten Normen des Unternehmensverhaltens gegen�ber unseren Arbeitnehmern, den Verbrauchern und der Gesellschaft und der Welt, in der wir leben, verschrieben.

Den Arbeitnehmern im Werk Mumbai (Bombay) ist das Unternehmen jedoch besser als chronischer Verletzer des indischen Rechts bekannt. Seit mehreren Jahren hat jedes einzelne Gericht des indischen Rechtssystems, einschlie�lich des Obersten Gerichtshofs von Indien, HLL f�r schuldig befunden, unfaire Arbeitspraktiken anzuwenden. Die wilde Entschlossenheit des Unternehmens, die Hindustan Lever Employees Union, die Gewerkschaft, die die Arbeitnehmer im Betrieb Bombay vertritt, zu zerschlagen, hat aber nicht nur immer wieder zu Strafbescheiden der Gerichte gef�hrt. Die Missachtung gerichtlicher Verf�gungen, die illegalen Arbeitspraktiken zu korrigieren, hatte auch zur Folge, dass im M�rz dieses Jahres Strafverfahren gegen den stellvertretenden Vorsitzenden und andere F�hrungskr�fte, die zur Zeit gegen Kautionsleistung noch auf freiem Fu� sind, eingeleitet wurden.


Internationaler Frauentag 2006 - gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer und Angeh�rige kommen zusammen, um rechtliche Schritte gegen Manager von Hindustan Lever zu ergreifen, von denen sich vier zur Zeit gegen Kaution auf freiem Fu� befinden, nachdem sie wegen eines Versto�es gegen das indische Arbeitsrecht verurteilt worden waren.

All dies hat Citizen Lever nicht bremsen k�nnen. Im Rahmen eines Vorgangs, der einem Bollywood-Film als Vorlage dienen k�nnte, hat das Unternehmen im vorigen Jahr das Werk verkauft, um es zu schlie�en, die Produktion in indische Bundesstaaten zu verlagern, die g�nstigere Steuerbedingungen bieten - und der Gewerkschaft mit einem Zaubertrick, der das Unternehmen von seinen s�mtlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber entbindet, endg�ltig den Garaus zu machen.

Am 17. Juli 2005 �bertrug HLL das Eigentum am Werk Bombay auf ein Unternehmen namens Bon Limited. Bon Ltd. war bei diesem Vorgang durch zwei Angestellte von Hindustan Lever vertreten, die M.K, Sharma von HLL unterstehen, der seinerseits Hindustan Lever bei diesem Vorgang vertrat.

Der Verkauf des Werks Bombay durch HLL wurde �ber einen Kredit von US$ 2,17 Millionen finanziert, den Hindustan Lever Bon Limited gew�hrte. Der Kaufpreis betrug 1,8 Millionen. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wies Bon Limited nur ein Eigenkapital von US$10,800 auf.

Bon Limited verf�gte zu keinem Zeitpunkt �ber die erforderlichen Mittel, um das Werk zu betreiben und die Besch�ftigung von 900 Gewerkschaftsmitgliedern aufrechtzuerhalten. Am 26. Juli 2006 sandte der Gesch�ftsf�hrer von Bon Limited ein Schreiben an alle Arbeitnehmer, worin er sie "�ber die Einstellung der Fertigungst�tigkeiten im Werk Bombay mit sofortiger Wirkung" unterrichtete. In sp�teren Mitteilungen wurde den Arbeitnehmern Zeit bis zum 9. August einger�umt, um ein "freiwilliges" Ruhestandsangebot anzunehmen.

Der Plan von Unilever hatte aber einen gro�en Haken: Bon Limited konnte nicht das Werk schlie�en und die gesamte Belegschaft entlassen, weil das Werk ihr nicht geh�rte. Tats�chlich war der Verkauf Gegenstand einer gerichtlichen �berpr�fung, da der gesamte Vorgang vor Gericht angefochten worden war. Weil also der Verkauf rechtlich nicht zustande gekommen war, war auch die vorgesehene Schlie�ung nach indischem Recht unzul�ssig.

Der voll und ganz von Hindustan Lever Ltd. finanzierte betr�gerische Verkauf eines Produktionsbetriebs an ein Unternehmen, das ganz eindeutig nicht �ber die finanziellen Mindestvoraussetzungen f�r seine Weiterf�hrung verf�gte, und das unrechtm��ige K�ndigungs- und Schlie�ungsverfahren bedeuten aber nicht nur schwere Verst��e gegen indisches Recht. Sie stellen auch grobe Verletzungen der OECD-Richtlinien f�r multinationale Unternehmen dar, nach denen ausl�ndische Tochterfirmen bei ihrer gesamten T�tigkeit die innerstaatlichen Rechtsvorschriften einhalten m�ssen.

Deshalb sitzt Citizen Lever nunmehr bei der OECD auf der Anklagebank. Im Namen der Hindustan Lever Employees Union hat die IUL in Eingaben an die Nationalen Kontaktstellen der OECD in den Niederlanden und im Vereinigten K�nigreich (den beiden OECD-L�ndern, in denen Unilever gerichtlich eingetragen ist) der Muttergesellschaft sch�ndliche Verletzungen der OECD-Richtlinien in Indien vorgeworfen. Damit soll Citizen Lever gezwungen werden, nationale Rechtsvorschriften und internationale Normen einzuhalten und Verhandlungen aufzunehmen, die mit Hilfe eines sich �ber fast zwei Jahrzehnte erstreckenden kriminellen Unternehmensverhaltens bisher hartn�ckig verweigert wurden.

Der Wortlaut der lUL-Eingabe an die OECD auf der IUL-Website kann hier angeklickt werden.