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Französisches Gericht bestätigt Primat der IAO-Übereinkommen gegenüber 'ungesetzlichen' Beschäftigungsverträgen

An die IUL Web-Site geschickt am 11-Jul-2007

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Mit einer wegweisenden Entscheidung hat das Pariser Appellationsgericht am 6. Juni festgestellt, dass der seit zwei Jahren geltende "Neueinstellungsvertrag" (Contrat nouvelles embauches oder CNE) im Widerspruch zum internationalen Recht, insbesondere dem Übereinkommen 158 der IAO über "die Beendigung des Arbeitsverhältnisses" - steht und damit ungesetzlich ist. Die Entscheidung des Gerichts, mit der eine Anfang dieses Jahres getroffene Feststellung eines Organs niedrigerer Instanz bestätigt und erweitert wurde, bedeutet eine Bekräftigung des innerstaatlichen Rechtsgrundsatzes, wonach IAO-Übereinkommen, die internationalen Verträgen gleichzusetzen sind, gegenüber dem innerstaatlichen Recht vorrangig sind, wenn es um grundlegende Rechte geht.

Der von Ministerpräsident Villepin gegen massiven Widerstand eingeführte CNE bedeutete, dass Neueingestellte in Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern jederzeit im Lauf der ersten beiden Jahre ihrer Tätigkeit ohne Begründung entlassen werden konnten. Das Gericht kam zu der Feststellung, dass diese Zweijahresfrist angesichts der im Übereinkommen 158 vorgesehenen Kriterien und Schutzmechanismen nicht als "angemessen" oder "verhältnismäßig" betrachtet werden könne. Der Vertrag, erklärte das Gericht, nehme Arbeitnehmern tatsächlich alle Rechte in Bezug auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Zweijahresperiode, und es bezeichnete ihn als "Rückschritt", der das Recht auf Arbeit verletze. Darüber hinaus sei es nach Ansicht des Gerichts "paradox", Einstellungen zu fördern, indem Entlassungen erleichtert würden, und es erklärte, dass "im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit der Schutz der Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen mindestens ebenso wichtig sein dürfte wie die Möglichkeit für Arbeitgeber, Entlassungen vorzunehmen".

Der Wortlaut des Übereinkommens 158 - ebenso wie aller anderen IAO-Übereinkommen - kann in Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch, Russisch, Chinesisch, Arabisch und Portugiesisch hier abgerufen werden.