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IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Appellationsgericht bestätigt Gesetzwidrigkeit der Entlassung eines Gewerkschaftsfunktionärs

An die IUL Web-Site geschickt am 20-Nov-2007

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Fast ein Jahr, nachdem er wegen der Anprangerung unsicherer Arbeitsbedingungen entlassen wurde, hat ein Appellationsgericht auf den spanischen Kanarischen Inseln bestätigt, dass die Entlassung von Antonio Garcia Ramos, Gewerkschaftssekretär für die FECOHT-CC.OO. beim transnationalen Hotel- und Tourismusunternehmen Iberostar, gesetzwidrig war. Das Gericht schloss sich damit der Entscheidung des Arbeitsgerichts vom 21. Mai an, gegen die das Unternehmen Berufung eingelegt hatte und mit der die Entlassung aufgehoben und die unverzügliche Wiedereinstellung des Gewerkschaftssekretärs unter voller Nachzahlung seines Gehalts und Zahlung einer Strafe von 9 000 Euro wegen der Verletzung von Gewerkschaftsrechten angeordnet worden war. Am 26. November werden die Gerichte über eine Klage der Gewerkschaft gegen Iberostar wegen gesetzwidriger Einmischung in Betriebsvertreterwahlen im Januar dieses Jahres entscheiden.

Ramos hatte ein Angebot des Unternehmens abgelehnt, seinen Einspruch gegen die gesetzwidrige Entlassung gegen eine Entschädigung von mehr als 300 000 Euro zurückzuziehen, und die FECOHT-CC.OO. reagierte mit einer Kampagne unter dem Motto "Unsere Gewerkschaft lässt sich nicht kaufen!".

Die Gewerkschaft hat den zahlreichen Sympathisanten gedankt, die dem Aufruf der IUL entsprochen hatten, Botschaften an Iberostar zu senden, und überwacht nunmehr die Einhaltung der Entscheidung des Appellationsgerichts.