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IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Wegweisender Tarifvertrag für saisonbeschäftigte Wanderfarmarbeiter in Kanada

An die IUL Web-Site geschickt am 26-Jun-2008

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Die Beschäftigten von Mayfair Farms, einem Obst- und Gemüseerzeuger in Portage la Praire, Manitoba, haben sich mit überwältigender Mehrheit für den ersten jemals für saisonbeschäftigte Wanderarbeitnehmer in Kanada geltenden Tarifvertrag ausgesprochen. Am 20. Juni stimmten 93% der Beschäftigten für einen von der UFCW Kanada ausgehandelten Dreijahresvertrag, mit dem ein 21-monatiger Kampf für Gewerkschaftsrechte und Gewerkschaftsvertretung ein erfolgreiches Ende fand.

Die UFCW hatte im Oktober 2006 die Anerkennung der Gewerkschaft der Mayfair-Arbeitnehmer beantragt, nachdem zwei Drittel der Beschäftigten - fast ausschließlich vom Programm Saisonbeschäftigte Landwirtschaftsarbeiter (SAWP) der kanadischen Bundesregierung angeworbene und beschäftigte Mexikaner - ihren Gewerkschaftsbeitritt erklärt hatten. Mayfair Farms versuchte, die Anerkennung mit dem Argument zu verhindern, dass die Mayfair-Farmarbeiter keine Arbeitnehmer des Unternehmens seien und das Unternehmen selbst auch kein Arbeitgeber sei, da die Arbeitsverträge zwischen kanadischen und mexikanischen Regierungsstellen geschlossen würden. Die Beschäftigten seien deshalb nicht als Arbeitnehmer mit Kollektivverhandlungsrechten zu betrachten. Die Arbeitsbehörde Manitoba wies diese Argumente im vorigen Jahr in einer ausführlich begründeten Entscheidung zurück, indem sie unter anderem das Landesgesetz über Arbeitsbeziehungen zitierte, wonach "Arbeitnehmer eine zur Ausführung einer Arbeit beschäftigte Person bedeutet und jede von der Behörde als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes bezeichnete Person umfasst". Mayfair fungiere als Arbeitgeber, da das Unternehmen beispielsweise die Arbeitszeiten und die Arbeitsbedingungen festlegt. "Praktische und sinnvolle Kollektivverhandlungen" seien deshalb möglich, entschied die Behörde, und erkannte die Gewerkschaft im Juni vorigen Jahres an.

Das Abstimmungsergebnis für den Tarifvertrag bedeutet nach den Worten der UFCW Kanada,"dass erstmals in Kanada eine Gruppe landwirtschaftlicher Wanderarbeiter Beschwerden vorbringen und verfolgen kann, ein Recht darauf hat, auf der Grundlage der gesamten Beschäftigungsdauer in jeder neuen Saison berücksichtigt zu werden, und weitere Vertragsbestimmungen in Anspruch nehmen kann, die sie davor schützen, aus ihren dem Arbeitgeber gehörenden Unterkünftigen oder aus Kanada ausgewiesen zu werden, solange ihr Fall nicht von einem unabhängigen Schiedsrichter behandelt wurde".

"Gleiche Arbeitnehmerrechte für Wanderarbeitnehmer sind jetzt mehr als eine Idee. Sie sind ein Vertrag", erklärte Wayne Hanley, der Landesvorsitzende der UFCW Kanada. "Dieser Vertrag weist den Weg für Tausende andere Wander- und Zeitarbeitnehmer, die nach Kanada gebracht werden, um in der Landwirtschaft und in anderen Branchen tätig zu sein".