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Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Kanadischer Oberster Gerichtshof muss entscheiden, ob Farmarbeiter Menschen sind ... oder 'Wegwerfartikel'

An die IUL Web-Site geschickt am 21-Jan-2009

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Die Menschenrechte, einschlie�lich der Arbeitnehmerrechte, Gewerkschaften zu gr�nden, zu streiken und Kollektivverhandlungen mit Arbeitgebern zu f�hren, sind universale und unteilbare Rechte, die alle Menschen kraft ihres Menschseins besitzen.

Die von der Liberalen Partei gebildete Regierung der kanadischen Provinz Ontario stellt dies jedoch in Frage, indem sie vom Obersten Gerichtshof Kanadas eine Entscheidung dar�ber fordert, ob Farmarbeiter tats�chlich Menschen sind oder aber nur zeitweise prek�r existierende Wesen, die ihr Menschsein einb��en, wenn sie arbeiten.

Das kanadische Bundesrecht grenzt Arbeitnehmer in der Landwirtschaft ausdr�cklich aus. 1990, als Ontario von der durch die Gewerkschaften unterst�tzten Neuen Demokratischen Partei regiert wurde, wurde ein Provinzgesetz verabschiedet, das den Arbeitnehmern in der Landwirtschaft das Recht einr�umte, Gewerkschaften zu gr�nden. Dieses Gesetz wurde durch ein erneutes Verbot der gewerkschaftlichen Organisierung in diesem Sektor abgel�st, als 1995 die Torypartei der Provinz an die Macht kam. 2001 erkl�rte der Oberste Gerichtshof Kanadas diesen gesetzlichen Ausschluss f�r ung�ltig, was zur Folge hatte, dass 2002 in Ontario das "Gesetz zum Schutz der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer" verabschiedet wurde. Dieses Gesetz gew�hrt Farmarbeitern in Ontario das "Recht" zur Bildung von "Vereinigungen", verweigert ihnen jedoch das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten, Kollektivverhandlungen zu f�hren oder zu streiken.

Aufgrund einer Klage der UFCW Kanada, die sie im Zusammenhang mit ihrer Organisierungst�tigkeit bei Rol-Land Farms, dem gr��ten Pilzproduzenten des Landes, angestrengt hatte, wies das Appellationsgericht Ontario im November vorigen Jahres die Regierung der Provinz an, das von ihr erlassene Verbot von Farmarbeitergewerkschaften aufzuheben, weil es die in der Charta der Rechte und Freiheiten verankerten Menschenrechte verletzt, die Bestandteil der Bundesverfassung ist. Der Provinzregierung wurde ein Jahr Zeit gegeben, um Gesetze zu erlassen, die es Farmarbeitern erm�glichen, in Form von Kollektivverhandlungen mit Arbeitgebern das in der Provinz geltende Arbeitsbeziehungssystem in Anspruch zu nehmen. Viele dieser landwirtschaftlichen Arbeitnehmer sind ausl�ndische Zeitarbeiter oder Arbeitnehmer, die im Rahmen des Programms der Bundesregierung f�r saisonbesch�ftigte Landwirtschaftsarbeitnehmer aus L�ndern wie Mexiko, Jamaika und Thailand nach Ontario kommen.

Am 13. Januar best�tigte die von der Liberalen Partei gebildete Provinzregierung des Premierministers McGuinty ihre Absicht, hiergegen Berufung beim Obersten Gerichtshof des Landes einzulegen.

Die Berufung wurde von der UFCW, die den Kampf f�r Farmarbeiterrechte anf�hrt, energisch abgelehnt. Gemeinsam mit der Allianz der Landwirtschaftsarbeitnehmer betreibt die UFCW Kanada acht Unterst�tzungszentren im ganzen Land.

Im Juni 2008 konnte die UFCW in der Provinz Manitoba zum ersten Mal eine Tarifvereinbarung f�r saisonbesch�ftigte Wanderarbeitnehmer in Kanada erzielen. Der Anerkennungssieg bei Mayfair Farms kr�nte einen fast zweij�hrigen Kampf, in dessen Verlauf das Unternehmen die urspr�ngliche Anerkennung der Gewerkschaft mit dem Argument in Frage gestellt hatte, die Arbeitnehmer bei Mayfair Farms seien keine Arbeitnehmer des Unternehmens und das Unternehmen sei kein Arbeitgeber, weil die Arbeitsvertr�ge zwischen den Regierungen Kanadas und Mexikos geschlossen worden seien. Deshalb k�nnten die Arbeitnehmer nicht als Arbeitnehmer f�r Kollektivverhandlungszwecke betrachtet werden. Die Arbeitsbeh�rde Manitoba wies diese Argumentation in einer ausf�hrlichen Entscheidung zur�ck, indem sie auf das Arbeitsbeziehungsgesetz von Manitoba verwies, wonach "Arbeitnehmer eine Person bezeichnet, die zu Arbeitszwecken besch�ftigt wird, und jede Person umfasst, die von der Beh�rde als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet wird". Mayfair sei insofern ein Arbeitgeber, als das Unternehmen beispielsweise die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen festlege. "Nachhaltige und sinnvolle Kollektivverhandlungen" seien deshalb m�glich, entschied das Gericht.

Somit sind zumindest in Manitoba Farmarbeiter "Arbeitnehmer". Der Oberste Gerichtshof wird nunmehr entscheiden, ob sie auch Menschen sind, mit allen hieraus resultierenden Rechten nach den internationalen Menschenrechtsgesetzen.

Die Rol-Land Farms, wo die UFCW intensive Organisierungsarbeit leistet, k�ndigten im Dezember vorigen Jahren die R�ckschaffung von mehr als 50 guatemaltekischen Arbeitnehmern an, die in Ontario im Rahmen des Programms f�r ausl�ndische Zeitarbeitnehmer besch�ftigt waren. Einen Monat zuvor hatte das Unternehmen eine Gruppe von etwa 70 Arbeitnehmern aus Mexiko und Jamaika entlassen. Viele dieser Arbeitnehmer hatten nicht gen�gend verdient, um die Kredite zur�ckzahlen zu k�nnen, die sie zur Bezahlung der nach diesem Programm vorgeschriebenen Antr�ge, Visa und �rztlichen Untersuchungen aufnehmen mussten.

UFCW-Pr�sident Wayne Hanley hat das Wanderarbeitnehmerprogramm nachdr�cklich verurteilt, weil es Emigranten als "Wegwerfartikel" behandelt, und gefordert, dass Wanderarbeitnehmer den Status von Dauerresidenten erhalten.