IUF logo; clicking here returns you to the home page.
IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Oberster Gerichtshof Namibias best�tigt Verbot von Leiharbeitsagenturen

An die IUL Web-Site geschickt am 05-Dec-2008

Diesen Artikel an eine/n Bekannte/n weiterleiten.



Der Oberste Gerichtshof Namibias best�tigte am 1. Dezember das im neuen Arbeitsgesetz verankerte Verbot von Leiharbeitsagenturen und wies damit einen Einspruch der Africa Personnel Services (APS), der gr��ten Leiharbeitsagentur des Landes, zur�ck.

APS hatte die Verfassungsm��igkeit der Bestimmung angezweifelt, wonach "niemand f�r ein Entgelt eine Person zu dem Zweck besch�ftigen darf, diese Person einem Dritten zur Verf�gung zu stellen, um f�r den Dritten Arbeit zu leisten". Die Anw�lte des Unternehmens hatten argumentiert, das Gesetz verletze sein "grundlegendes" Recht, jeden Beruf, jede T�tigkeit oder jedes Gewerbe auszu�ben.

Der vorsitzende Richter wies in seinem schriftlichen Urteil darauf hin, dass Verfassungsgarantien nicht automatisch f�r alle unternehmerischen T�tigkeiten Geltung h�tten, und erkl�rte: "Jemand, der beispielsweise das Gesch�ft der Hehlerei betreibt, ein Bordell f�hrt, mit Frauen oder Kindern handelt oder Sklaverei praktiziert, kann nicht f�r sich ein Verfassungsrecht mit der Begr�ndung in Anspruch nehmen, das Gesch�ft oder Gewerbe erbringe einen Gewinn oder ein Einkommen".

"Nach namibischem Recht", erkl�rte der Richter, "gibt es in der Beziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer keinen Platz f�r einen Dritten. Ich bin der Ansicht, dass diese Einschaltung eines Dritten eine unannehmbare Situation schafft, f�r die es in unserem Besch�ftigungsvertragsgesetz keine rechtliche Grundlage gibt. Nach meiner Auffassung bedeutet (das Leiharbeitswesen) das �berlassen oder Ausleihen von Personen, als seien sie Leibeigene".

Die Entscheidung wurde von zahlreichen Gewerkschaftern im Gerichtsgeb�ude ebenso begeistert begr��t wie von singenden Demonstranten vor dem Geb�ude. Gewerkschaften, darunter auch IUL-Mitgliedsverb�nde und Landesgewerkschaftsb�nde in zahlreichen L�ndern, bem�hen sich um strengere gesetzliche Verbote (z.B. in Russland, wo eine Aufhebung des zur Zeit noch bestehenden Verbots von Zeitarbeitsagenturen droht) sowie Verwaltungsvorschriften, die die T�tigkeit der Zeitarbeitsagenturen einschr�nken. APS hat gegen das Urteil unverz�glich Berufung eingelegt.