IULVereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit Eine Charta der Rechte der Wanderarbeitnehmer in der Landwirtschaft
An die IUL Web-Site geschickt am 17-Jul-2003 Diesen Artikel an eine/n Bekannte/n weiterleiten.
2002 hat der IUL-Kongress einen Vorschlag der Branchegruppenkonferenz der Landwirtschaftsarbeitnehmer genehmigt, das gewaltige Problem der Wanderarbeitnehmer in der Landwirtschaft unter anderem dadurch anzugehen, dass eine Charta der Rechte der Wanderarbeitnehmer in diesem Sektor ausgearbeitet wird, die Gewerkschaften zum Mittelpunkt ihrer Arbeit machen k�nnen. Diesem Vorschlag entsprechend veranstalteten die IUL und die deutsche IG Bau vom 24.-26. Juni in Berlin ein internationales Arbeitsseminar zum Thema landwirtschaftliche Wanderarbeitnehmer und die Aufgaben der Gewerkschaften. Teilnehmer an diesem Seminar waren Vertreter von Landwirtschaftsgewerkschaften aus �gypten, Deutschland, Frankreich, der Republik Moldau, den Niederlanden, Schweden, Spanien, S�dafrika, der Ukraine und dem Vereinigten K�nigreich.
Im Mittelpunkt des Arbeitsseminars standen die Schilderung und Er�rterung der unterschiedlichen Erfahrungen der Gewerkschaften bei der Organisierung von Wanderarbeitnehmern, um auf diese Weise die zur Zeit "besten Praktiken" zu ermitteln. Die aktuellen Bem�hungen und Strategien in Bezug auf die au�erordentlich schwierige Aufgabe, Wanderarbeitnehmer zu verteidigen und zu organisieren, sind von Land zu Land und selbst von Anbauprodukt zu Anbauprodukt v�llig verschieden. Das Gleiche gilt f�r die jeweilige politische und branchenspezifische Weise, an das Problem heranzugehen, und den Umfang der Erfahrungen der einzelnen IUL-Mitgliedsverb�nde. Alle Mitgliedsverb�nde sind sich jedoch dar�ber einig, dass die h�ufig verzweifelte Situation gef�hrdeter und ausgebeuteter Wanderarbeitnehmer in diesem Wirtschaftszweig die Normen f�r die Arbeitnehmer insgesamt dr�ckt und durch Gewerkschaftsaktionen auf verschiedenen Ebenen angegangen werden muss.
Die Tagung arbeitete den Entwurf einer Charta der Rechte der Wanderarbeitnehmer in der Landwirtschaft aus, dessen Wortlaut nachstehend wiedergegeben wird. Der Entwurf der Charta, der noch von den Leitungsorganen der IUL genehmigt werden muss, wird als Grundlage der Arbeit der IUL zum Problem Migranten auf dem IAO-Symposium �ber menschenw�rdige Arbeit in der Landwirtschaft vom 15.-18. September sowie f�r die im kommenden Jahr in der IAO stattfindenden Diskussionen �ber Wanderarbeitnehmer dienen.
Menschenw�rdige Arbeit und Gleichbehandlung
Arbeit ist keine Ware: Armut, wo immer sie besteht, gef�hrdet den Wohlstand aller(1)
Kein Arbeitnehmer ist ein illegaler ArbeitnehmerMillionen Arbeitnehmer in der Landwirtschaft sind au�erhalb ihrer Heimatl�nder t�tig. Sie haben das Recht auf menschenw�rdige Arbeit und Gleichbehandlung.
Diese Rechte sind:
- Gleiches Entgelt und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Staatsb�rger des Gastlandes, einschlie�lich der auf Kollektivverhandlungen beruhenden Leistungen (2) und Gewerkschaftszugeh�rigkeit;
- Freiheit von k�rperlicher oder psychischer Gewalt und Bel�stigung, unmenschlicher Behandlung und willk�rlicher Deportation;
- Keine Kinderarbeit oder Zwangsarbeit;
- Freiz�gigkeit (Arbeitgeber d�rfen P�sse oder Genehmigungen nicht einbehalten);
- Keine Diskriminierung auf der Grundlage von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, sexueller Neigung, Sprache, Konfession, politischer �berzeugung, Staatsangeh�rigkeit, Alter, wirtschaftlicher Position, Besitz, Zivilstand, Geburt oder sonstigem Status;
- Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen (3);
- Keine erzwungenen Lohnabz�ge;
- Angemessene Unterk�nfte und sanit�re Einrichtungen;
- Zugang zu Bildungseinrichtungen f�r ihre Kinder;
- Zugang zu Gesundheitsdiensten, sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit;
- Zugang zu genauen Informationen in geeigneter Sprache sowohl in den Heimat- wie auch in den Gastl�ndern.
Diese Rechte, die f�r Frauen wie f�r M�nner, unabh�ngig von ihrem Status, gelten, sind in internationalen Rechtstexten wie �bereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und Konventionen der Vereinten Nationen anerkannt (4). Sie werden am besten durch die Zugeh�rigkeit zu einer Gewerkschaft gesch�tzt, und deshalb ist das Recht auf Beitritt zu einer Gewerkschaft von grundlegender Bedeutung.
Wir als Gewerkschaften, die Arbeitnehmer in der Landwirtschaft vertreten, k�mpfen f�r diese Rechte f�r alle Wanderarbeitnehmer, unabh�ngig davon, ob diese die notwendigen Papiere haben oder nicht.
Wir werden daf�r k�mpfen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Wanderarbeitnehmer zu verbessern.
Auch Regierungen und Arbeitgeber haben die Pflicht, diese Rechte einzuhalten.
1 Erkl�rung von Philadelphia
2 Tarifvertr�ge regeln �blicherweise die Arbeitszeiten, �berstundens�tze, Ausbildung, Krankengeld, Urlaubsgeld usw.
3 IAO-�bereinkommen Nr. 184 �ber Arbeitsschutz in der Landwirtschaft
4 IAO-�bereinkommen Nr. 97 �ber Wanderarbeitnehmer und Nr. 143 �ber Wanderarbeitnehmer in mi�br�uchlichen Verh�ltnissen und die F�rderung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern; Internationale VN-Konvention �ber den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Angeh�rigen