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Die schwedischen Nahrungsmittelarbeiter erringen umfassende Einschränkungen für die Beschäftigung von Leiharbeitskräften

08.04.10 News
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Nach jahrelangen Kämpfen und nur wenige Stunden vor einem bereits angekündigten Arbeitskampf gelang es der schwedischen Nahrungsmittelarbeitergewerkschaft, den Verhandlungsstillstand zu durchbrechen und einen neuen nationalen Tarifvertrag für den Nahrungsmittelsektor durchzusetzen, der den Einsatz von Leiharbeitskräften umfassend regelt und einschränkt. Der Vertrag trat am 1. April 2010 in Kraft und gilt bis 31. Januar 2012.

Die schwedische Gesetzgebung zur Regelung der Leiharbeit geht auf das Jahr 1974 zurück. Zwanzig Jahre später – 1994 – wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Einrichtung privater Personalagenturen vorsah. Seither versuchen die Arbeitgeber laufend, die Beschäftigungssicherheit und Tarifverhandlungen durch den Einsatz von Leiharbeit zu unterwandern.

Der Gewerkschaftsvorsitzende Hans-Olof Nilsson erklärte bei der Bekanntgabe der Einigung: Der neue Tarifvertrag sieht kein Verbot der Leiharbeit vor, aber er regelt im Detail die Verfahren, die bei der Beschäftigung von Leiharbeiter/innen befolgt werden müssen. Wenn ein Arbeitgeber Leiharbeiter einsetzen möchte, muss er zunächst mit der lokalen Gewerkschaft verhandeln und sich mit ihr einigen. Wenn die lokalen Verhandlungspartner nicht einverstanden sind, können die Verhandlungen auf nationaler Gewerkschaftsebene fortgesetzt werden. Wenn auch auf dieser Ebene keine Einigung erzielt wird, geht die Frage schließlich vor einen Schlichtungsausschuss, in dem jeweils zwei Mitglieder jeder Partei vertreten sind. Der Schlichtungsausschuss wird von einem unparteiischen Vorsitzenden geleitet, der von den beiden Parteien gemeinsam ernannt wird.

Bei den Verhandlungen müssen die Interessen der Arbeitnehmer gegen den Bedarf des Unternehmens an einer flexiblen Personalbesetzung abgewogen werden. Damit Leiharbeit eingesetzt werden kann, müssen sich die beiden Parteien in jedem einzelnen Fall einig sein, dass es sinnvoller ist, Leiharbeiter einzusetzen als neue Mitarbeiter anzustellen. Wenn es zu einer Einigung kommt, dürfen die Leiharbeiter/innen nicht zu einer geringeren Bezahlung bzw. zu schlechteren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als die ständige Belegschaft. Außerdem müssen Leiharbeiter für 40 Wochenstunden bezahlt werden, unabhängig davon, ob sie arbeiten oder in Bereitschaft sind.

Die Arbeitgeber müssen sich also von nun an mit uns zu einigen, wenn sie Leiharbeitskräfte einsetzen wollen, sagte Nilsson.

Der Tarifvertrag sieht ferner Lohn- und Pensionserhöhungen vor, um mit der für die nächsten 22 Monate prognostizierten Inflation Schritt zu halten.