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Nach dem neuen isländischen Gesetz über die Gleichheit des Entgelts müssen die Arbeitgeber nachweisen, dass sie die Vorschriften einhalten, oder mit Geldstrafen rechnen

26.01.18 News
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Geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung ist in Island, wie in vielen anderen Ländern der Welt, seit langem gesetzlich verboten. Die geschlechtsspezifische Lohnlücke besteht aber fort. Nach dem Gesetz über Entgeltgleichheit (auf Englisch), das am 1. Januar in Kraft getreten ist, müssen die Arbeitgeber nunmehr nachweisen, dass sie für gleiche oder gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn zahlen, und bei Verstössen können sie mit einer Geldstrafe belegt werden.

Nach dem Gesetz sind alle Unternehmen mit 25 oder mehr Vollzeitbeschäftigten verpflichtet, alle drei Jahre auf der Grundlage von Leitlinien, die gemeinsam vom Gewerkschaftsbund, von den Arbeitgebern sowie vom Arbeits- und vom Finanzministerium ausgearbeitet worden sind, eine Entgeltgleichheitsbescheinigung einholen. Die Unternehmen müssen nicht nur nachweisen, dass sie ihre Entgeltstruktur analysiert haben, sondern auch, dass sie das Verfahren zur Sicherstellung von Nichtdiskriminierung in der Praxis formalisiert haben. Arbeitgeber, die diese Vorschriften nicht erfüllen, können mit Geldstrafen in Form von kumulativen Tagessätzen belegt werden.

Experten der UN-Arbeitsgruppe für Unternehmen und Menschenrechte und der Arbeitsgruppe für die Frage der Diskriminierung von Frauen in Gesetzgebung und Praxis begrüssten das Gesetz als beispielhaft für "die entscheidende Rolle, die Staaten beim Einsatz von innovativen Mitteln spielen können und müssen, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Menschenrechte von Frauen respektieren", und sie fügten hinzu, dass "Islands Vorgehen mit seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen in Einklang steht".