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Von niederländischem Gericht bestätigt: Lebensmittel-Fahrradkuriere sind Arbeitnehmer mit kollektiven Rechten

29.01.19 News
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Im anhaltenden Kampf um Arbeitnehmerrechte in der "Plattform-Wirtschaft" konnte mit zwei Urteilen eines Amsterdamer Gerichts ein Sieg verbucht werden.

In zwei Fällen, die vom FNV im Namen der Beschäftigten des Essen-Lieferservice-Unternehmens Deliveroo eingebracht worden waren, urteilte das Gericht am 15. Januar, dass die Fahrradkuriere Angestellte und keine selbständigen Vertragsnehmer sind. Dem Gericht zufolge hat die von Deliveroo im vergangenen Jahr vorgenommene Abschaffung der Anstellungsverträge und die rechtliche Umwandlung des Status der Kuriere in Selbständige am grundlegenden Autoritäts-/Abhängigkeitsverhältnis nichts geändert: Nach niederländischem Gesetz befinden sich die Kuriere weiterhin in einem Anstellungsverhältnis.

Der Gerichtsbeschluss bestätigte das Recht des FNV, die Beschäftigten zu vertreten, deren Riders Union (auf Englisch) die vom Unternehmen verordnete "Scheinselbständigkeit" durch Streiks und militante Protestaktionen angefochten hat. Im Januar fuhr eine Solidaritätsdelegation der FNV Riders Union nach Belgien, um Deliveroo-Beschäftigten zu unterstützen, die einen ähnlich gelagerte Scheinselbständigkeit bekämpften.

In einem separaten, am selben Tag gefällten Urteil entschied das Gericht, dass die Aktivitäten von Deliveroo in den Rahmen des nationalen Tarifvertrags für den Gütertransportsektor fallen, und wandte ihn auf seine Fahrradkuriere an.

In Deutschland hält der IUL-Mitgliedsverband NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten), der die Essenslieferdienst-Beschäftigten stark unterstützt hat am 7.-8. Februar einen zweiten bundesweiten 'Riders Day' ab.