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Sicher zu Hause, sicher am Arbeitsplatz – Null-Gewalttoleranz

11.03.13 News
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"UN-Women zufolge zeigen Länderdaten, dass bis zu 7 von 10 Frauen in der Welt nach eigenen Angaben irgendwann in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Statistiken lassen erkennen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein universelles Phänomen ist, ungeachtet des Einkommens, der Gesellschaftsschicht und der Kultur. Zu den Formen und Ausprägungen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gehören intime Gewalt des Partners, frühe und erzwungene Heirat, erzwungene Schwangerschaft, Ehrendelikte, Verstümmelung der weiblichen Genitalien, Femizid, sexuelle Gewalt durch Nichtpartner, sexuelle Belästigung im Betrieb, in sonstigen Stätten und im öffentlichen Raum, Frauen- und Mädchenhandel, vom Staat geduldete Gewalt und Gewalt gegen Frauen in Konfliktsituationen.

Bestimmte Gruppen von Frauen und Mädchen, die mit Mehrfachdiskriminierung konfrontiert sind, sind einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt."

Bericht des Generalsekretärs über die Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen an die 57. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau (UNCSW), März 2013

Dieser Bericht, "The Prevention of violence against women and girls"  spiegelt die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der IUL-Weltfrauenkonferenz (Genf, Mai 2012) geäußerte Besorgnis über die zunehmende Gewalt gegen Frauen zu Hause, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft wider.

Zum Teil kann die gestiegene Gewalt auf die globale Finanzkrise und die Zunahme des religiösen Fundamentalismus und anderer extremistischer Bewegungen zurückgeführt werden, ermöglicht wird das Anwachsen der Gewalt gegen Frauen jedoch durch den fehlenden politischen Willen, die grundlegenden Menschenrechte aus Erklärungen, Konventionen und Gesetzen in die Praxis umzusetzen.

Einer ehemaligen Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen zufolge ist in Bezug auf die Verpflichtung, Gewalt gegen Frauen zu verhindern oder gegen ihre eigentlichen Ursachen vorzugehen, wenig getan worden. 65 Jahre nach der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und 34 Jahre nach der Annahme der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist Gewalt gegen Frauen nach wie vor der brutalste Ausdruck der ungleichen Kräfteverhältnisse zwischen Mann und Frau.

Auf der laufenden 57. Tagung der UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau, deren Hauptthema die Gewalt gegen Frauen ist, stellen die Regierungen von Ländern wie Iran, Russland, Saudi-Arabien, Sudan und der Vatikan die elementarsten Menschenrechte von Frauen – wiederum – in Frage. Ihren Bestrebungen, bereits universell beschlossene Konventionen zu schwächen und zu untergraben, muss energisch ein Riegel vorgeschoben werden. Für Gewalt, die auf Kultur, Gebräuchen und „traditionellen“ Werten und Praktiken beruht, kann es keine Entschuldigung geben. Regierungen und Kirchen, die in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen, einschließlich sexueller Gewalt, eine schlechte Bilanz aufweisen, sollte es nicht erlaubt sein, ihre Attacken auf die Rechte der Frauen in der UNCSW fortzusetzen.

Das IUL-Aktionsprogramm für Gleichstellung enthält eine Verpflichtung, für sichere und menschenwürdige Arbeitsplätze für Frauen zu kämpfen; dafür zu sorgen, dass in jedem Betrieb eine Grundsatzpolitik zur Bekämpfung der Einschüchterung und sexuellen Belästigung eingeführt wird; sich mit dem Arbeitsschutz für Frauen im Betrieb zu befassen, insbesondere mit Gewicht auf (…) häuslicher Gewalt und Gewalt am Arbeitsplatz.

Den Gewerkschaften, die zu den demokratischsten und repräsentativsten gesellschaftlichen Kräften gehören, fällt bei der Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt eine bedeutende Rolle zu. Angesichts der passiven Haltung vieler Regierungen bei der Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Gewalt gegen Frauen müssen die Gewerkschaften gegen Gewalt, einschließlich sexueller Belästigung, am Arbeitsplatz im Rahmen des Schutzes der Rechte und der persönlichen Unversehrtheit ihrer Mitglieder vorgehen.