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Einigung auf einen Mindestlohn für die deutsche Fleischwirtschaft

20.01.14 News
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Zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) ist am 13. Januar 2014 eine Einigung über den Abschluss eines Mindestlohntarifvertrags für die deutsche Fleischwirtschaft erzielt worden.

Der vereinbarte Mindestlohn in Höhe von EUR 7.75 wird ab Juli gezahlt und stufenweise bis Dezember 2016 auf EUR 8.75 erhöht. Die Parteien haben sich zu weiteren Verhandlungen ab dem 1. Juli 2017 verpflichtet. Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten in der deutschen Fleischindustrie, ohne Differenzierung nach Ost und West, und auch für die schätzungsweise 15.000 über Werkverträge beschäftigten Menschen in den deutschen Schlachthöfen.

In einer gemeinsamen Erklärung verwies NGG und ANG auf das gemeinsame Ziel eines Tarifabschlusses, "der sowohl die Interessen der Beschäftigten, als auch die der in die Kritik geratenen Fleischwirtschaft berücksichtigt".

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