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Die 8 von Airbus und das Streikrecht: offene Fragen

01.03.16 Editorial
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Am 16. Februar wurden 8 Gewerkschafter, denen Gefängnisstrafen von mehr als 8 Jahren drohten, weil sie sich im Jahr 2010 an dem Generalstreik gegen die Sparmassnahmen der Regierung  beteiligt hatten, von einem spanischen Gericht freigesprochen. Die 8 gehörten zu einer grossen Zahl von Arbeitnehmern, die vor der Airbus-Fabrik vor den Toren von Madrid friedlich ihre Unterstützung für den Streik bekundeten. Sie wurden verhaftet und aufgrund eines Artikels des aus der Franco-Ära stammenden Strafgesetzbuchs der Verletzung “des Rechts auf Arbeit” bezichtigt, nachdem die Polizei fünf Schüsse abgegeben hatte, um die Demonstranten zu zerstreuen. Ihr Freispruch, der auf den Freispruch von zwei Gewerkschaftern in Malaga Anfang des Monats folgte, denen ebenfalls eine Anklage drohte, weil sie gestreikt hatten, ist eine willkommene Nachricht. Gewerkschafter aus ganz Spanien und Europa demonstrierten zu Beginn des Prozesses als wichtiges Zeichen internationaler Solidarität. Hunderten von Gewerkschaftern in Spanien, die sich an den Generalstreiks  in den Jahren 2010 und 2012 beteiligten, drohen aber immer noch strafrechtliche Verfolgung und lange Haftstrafen aufgrund desselben Artikels des Strafgesetzbuchs.

Von den Freisprüchen sollte erneut Druck auf die neue spanische Regierung ausgehen, die Strafverfahren gegen die Bürger, Arbeiter und Gewerkschafter, die sich an den Streiks und Demonstrationen von 2010 und 2012 gegen die Sparmassnahmen beteiligten, einzustellen und Artikel 315.3 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Spanien bietet auch ein sehr anschauliches Beispiel für den organischen Zusammenhang zwischen dem Streikrecht und den demokratischen und bürgerlichen Rechten allgemein. Spaniens Rechtsregierung hat ein Stück des Strafgesetzbuchs der faschistischen Ära wiederbelebt, um  nach dem Franco-Regime garantierte Verfassungsrechte auszuhebeln und  einen Sparkurs einzuschlagen mit dem Ziel, den öffentlichen Sektor zu schrumpfen, Kollektivverhandlungen zu schwächen und prekäre Beschäftigung zu fördern. Sie verband dies mit vorgeschlagenen rechtlichen  ‘Reformen’, die einem unabhängigen UN-Menschenrechtsexperten zufolge (auf Englisch), die Ausübung der bürgerlichen Grundrechte erheblich einschränken.

Im Vereinigtes Königreich zielt der von der konservativen Regierung vorgelegte Entwurf eines Gewerkschaftsgesetzes nicht nur darauf ab, das Streikrecht zu untergraben, indem unter anderem schwerfällige Abstimmungsverfahren, Beschränkungen der Aufstellung von Streikposten und eine erweiterte Definition von “lebenswichtigen Diensten” eingeführt werden. Es enthält auch unerhörte Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäusserung und des Versammlungsrechts. Die Bemühungen der Regierung Koreas zur Unterdrückung der Proteste gegen die äusserst undemokratische Transpazifische Partnerschaft waren eine bedeutende Komponente der wachsenden Kriminalisierung gewerkschaftlicher Tätigkeit (auf Englisch) in diesem Land.

In der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung gilt das Streikrecht als unverzichtbarer Bestandteil des Rechts der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit zum Zweck von Kollektivverhandlungen. Das grundlegende Menschenrecht der Arbeitnehmer, Gewerkschaften zu bilden und zu streiken, als Ausdruck der Vereinigungsfreiheit, fusst auf der ausdrücklichen Anerkennung, dass sich  Arbeitnehmer  gegenüber dem Kapital in einer ungleichen Verhandlungsposition befinden. Die Menschenrechtsgesetzgebung kennt kein entsprechendes ‘Recht auf Aussperrung’, weil Aussperrung die stärkere Partei noch stärker macht. Die spanische Verfassung erkennt diesen entscheidenden Unterschied an, indem sie die Behandlung von Streiks und Aussperrungen auf unterschiedliche rechtliche Grundlagen stellt. Daher hat die Regierung den anachronistischen Artikel 315.3 in Anspruch genommen, um ein demokratisches Grundrecht auszuhebeln.

Ohne das Recht der Arbeitnehmer auf kollektive Arbeitsniederlegung ist kein anderes demokratisches Recht sicher. Die Verteidigung des Streikrechts ist wichtiger denn je.