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NGG erreicht wichtige Schutzmassnahmen für Wanderarbeitnehmer in Deutschland

13.06.17 News
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Der deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, nachdem die Unternehmen der Fleischwirtschaft die Arbeitnehmerrechte in ihren Tätigkeitsbereichen nicht geschützt haben.

Infolge einer Kampagne des IUL-Mitgliedsverbands NGG haften die Unternehmen der Fleischwirtschaft jetzt für die Handlungen ihrer Subunternehmen, einschliesslich der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Sie sind auch verpflichtet, auf ihre Kosten die Kleidung und die Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, die für die Arbeit benötigt werden. Auch die Pflichten zur Erstellung von Dokumenten sind verschärft worden, so dass die Arbeitgeber jetzt die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen, was die Durchsetzung des Mindestlohns und anderer Ansprüche leichter macht.

Es sind erhebliche Fortschritte erzielt worden, und die NGG wird sich weiterhin für die Stärkung der Rechte von Wanderarbeitnehmern in der Fleischbranche einsetzen.