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Einmischung in Gewerkschaftsangelegenheit durch Nestlé in Brasilien

15.05.18 News
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Im Zuge der Änderungen des Arbeitsrechts in Brasilien im Jahr 2017, mit denen der automatische Abzug der Gewerkschaftsbeiträge für Beschäftigte abgeschafft wurde, die durch eine anerkannte Gewerkschaftsstruktur abgedeckt sind, kamen die Beschäftigten der Nestlé-Fabrik in Cordeirópolis zu einer Generalversammlung zusammen und stimmten mit überwältigender Mehrheit (188 zu 9) für den Abzug ihrer Gewerkschaftsbeiträge an der Quelle und deren Überweisung an ihre Gewerkschaft, STIAL.

Die Fabrikleitung forderte jedoch jede/n einzelne/n Mitarbeitende/n auf, die Personalabteilung schriftlich darüber zu informieren, dass es sein/ihr Wunsch ist, dass die Gewerkschaftsbeiträge abgezogen werden.

Die IUL hat die Nestlé-Konzernleitung darüber informiert, dass das Management des Konzerns gemäss dem Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht in die legitimen und demokratischen Entscheidungsprozesse der Gewerkschaft eingreifen darf. Ausserdem schafft das neue Arbeitsrecht zwar die obligatorische Einbehaltung der Gewerkschaftsbeiträge ab und macht diese abhängig von der Zustimmung der Beschäftigten, es schreibt aber nicht vor, wie diese Zustimmung zu erlangen ist.

Das Unternehmen behauptet dagegen, das neue Gesetz schreibe vor, dass Nestlé für den Abzug der Gewerkschaftsbeiträge die individuelle Zustimmung der Beschäftigten benötigt.

Ein örtliches Arbeitsgericht hat eine einstweilige Verfügung in diesem Fall erlassen und Nestlé angewiesen, mit dem Abzug der Gewerkschaftsbeiträge fortzufahren, mit der Begründung, dass Einzelgenehmigungen nicht erforderlich sind.

Cordeiropolis