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Kanada: Gewerkschaften erreichen bezahlten Urlaub und Unterstützung für Opfer häuslicher Gewalt

15.04.19 News
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Als Reaktion auf die anhaltenden gewerkschaftlichen Kampagnen für bezahlten Urlaub und bessere Unterstützung für Opfer von häuslicher Gewalt und Misshandlung ist in das Bundesarbeitsgesetzbuch Kanadas eine Bestimmung aufgenommen worden, wonach alle unter das Bundesrecht fallenden Arbeitsstätten verpflichtet sind, Opfern von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch, falls es sich bei den Betroffenen um eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer oder ihr/sein Kind handelt, fünf Tage bezahlten Urlaub zu gewähren. Seit 2016 haben  kanadische Provinzen, angefangen mit Manitoba, Gesetze erlassen, die neue Schutzmassnahmen und Unterstützung für diese Opfer vorsehen, wie fünf Tage bezahlten Urlaub in Manitoba und Ontario, wobei im Bedarfsfall 17 bzw. 15 Wochen unbezahlter, aber geschützter Urlaub gewährt werden.

Die Gesetzgebung der Provinzen ist nach wie vor uneinheitlich; in fünf Provinzen gibt es immer noch keine Rechtsvorschriften, die bezahlten Urlaub wegen häuslicher Gewalt vorsehen. Die Gesetzgebung Quebecs sieht im Rahmen der allgemeinen Vorschriften über Urlaub in persönlichen Notfällen 2 Tage bezahlten Urlaub und bis zu 26 Wochen unbezahlten Urlaub für Opfer vor. Neue Rechtsvorschriften in Neuschottland, die seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft sind, sehen bis zu 16 Wochen ununterbrochenen unbezahlten Urlaub für Opfer häuslicher Gewalt und ihre Eltern vor. Zulässig sind  zehn Tage mit Unterbrechungen, damit die Opfer sich um Unterstützung und Dienstleistungen bemühen können.

Die Gewerkschaften setzen sich für Rechtsvorschriften in ganz Kanada ein, die 5 Tage bezahlten Urlaub gewährleisten, und haben angefangen, in ihre Kollektivvereinbarungen spezifische Bestimmungen aufzunehmen.