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Globale Vereinbarung über nachhaltige Beschäftigung in der Produktion von Unilever

20.05.19 News
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Am 10. Mai unterzeichneten die IUL, IndustriALL und Unilever in London eine Vereinbarung, mit der sichergestellt werden soll, dass die Rechte aller Beschäftigten in den Produktionsbetrieben von Unilever vor den nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen, die sich aus dem Einsatz von befristeten Arbeitsverträgen ergeben können, ausreichend geschützt werden.

Die Gemeinsame Verpflichtung zu nachhaltiger Beschäftigung in Unilever-Fabriken ist eine rechtebasierte Verpflichtung gestützt auf die Erkenntnis, dass “Zeitarbeitsverträge und die Beschäftigung über Drittagenturen sind potentiell dazu geeignet, den Beschäftigten die Schutzmaßnahmen und Arbeitnehmerrechte vorzuenthalten, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen festgelegt sind." In der Vereinbarung werden die Menschenrechtsrisiken aufgezählt, die mit befristeter Beschäftigung verbunden sind, gleich ob die Beschäftigten unmittelbar von Unilever oder über eine externe Agentur eingestellt werden, darunter Risiken für die gewerkschaftliche Vertretung und die Kollektivverhandlungsrechte, die Gleichbehandlung, den Zugang zu sozialer Sicherheit und das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz.

Die Vereinbarung sieht eine strenge Begrenzung des Einsatzes von befristeter Beschäftigung in der Produktion auf nicht wiederkehrende Aufgaben vor und unterstreicht, dass sie nicht in einer Weise eingesetzt werden darf, durch die eine unbefristete Beschäftigung untergraben wird. Der Einsatz von 'Null-Stunden-Verträgen' wird ausgeschlossen: die Gemeinsame Verpflichtung legt fest, dass “Leiharbeitnehmer/innen sind ihre Arbeitszeiten rechtzeitig mitzuteilen und sie dürfen nicht unbezahlt auf Abruf gehalten werden, so dass sie keine alternative Arbeit annehmen können”.

Sie schreibt einen kontinuierlichen menschenrechtlichen Due-Diligence-Prozess durch Zusammenarbeit und Verhandlungen mit der IUL und IndustriAll und ihren Mitgliedern vor, die die grosse Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Unilever-Beschäftigten weltweit vertreten. Die Vereinbarung schafft eine Plattform für Verhandlungen auf allen Ebenen über die Auswirkungen auf Rechte, die sich aus dem Einsatz von befristeter Beschäftigung in der Produktion ergeben, falls die Gewerkschaften das Management darauf ansprechen wollen. Die Entwicklung der Beschäftigung und die Umsetzung der Vereinbarung werden Gegenstand einer laufenden Überprüfung sein.

Von links nach rechts: IndustriALL-Generalsekretär Valter Sanches, Unilever-CEO Alan Jope und IUL-Generalsekretärin Sue Longley unterzeichnen die Vereinbarung im Unilever House in London.

HIER KLICKEN, um die Vereinbarung zu lesen.