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Wir können nicht zulassen, dass häusliche Gewalt zu einem Kollateralschaden von COVID-19 wird

20.04.20 News
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Während der vergangenen 12 Monate war mehr als jede fünfte Frau in der Welt Opfer von Gewalt durch ihren Partner. Durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie und ihre gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen wird diese Statistik noch verschlimmert. Mehrere Länder haben in wenigen Wochen einen starken Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt verzeichnet, von Frankreich über Argentinien und Singapur bis Tunesien.

Die Reaktion auf dieses Phänomen ist ebenso dringend wie die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Massnahmen. Die Staaten müssen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ein umfassendes Alarm- und Schutzsystem aufbauen oder das bestehende System verstärken und ein starkes Signal senden, dass im Kampf gegen dieses Verbrechen und seine Straflosigkeit eine Null-Toleranz-Politik verfolgt wird. Mehrere Länder (auf Englisch) haben solche Initiativen bereits ergriffen.

Die Gewerkschaften unternehmen derzeit grosse Anstrengungen, um die Arbeitsplätze ihrer Mitglieder, die noch arbeiten können, zu sichern und ihre Gesundheit zu schützen. Um Sicherheit und Gesundheit geht es auch im Kampf gegen Gewalt und Belästigung, insbesondere sexuelle Belästigung und häusliche Gewalt, wie im Übereinkommen 190 (Ü 190) und in der Empfehlung 206 (E 206) der IAO betont wird, Instrumente, die relevanter sind denn je. Mitgliedsverbände der IUL haben seit langem den Kampf gegen häusliche Gewalt in ihre Politik in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit und Gleichstellung integriert. Es war ein Höhepunkt des letzten IUL-Kongresses, als die männlichen Delegierten sich erhoben und öffentlich schworen, niemals Gewalt gegen Frauen anzuwenden und solche Gewalt weder zu entschuldigen noch mit Schweigen zu übergehen.

Den Gewerkschaften fällt eine zentrale Rolle zu, zum einen, um ihre Regierungen dazu zu drängen, gegen häusliche Gewalt vorzugehen, und um die Kampagne zur Ratifizierung des Ü 190 fortzusetzen. Zum anderen stehen viele Arbeitnehmerinnen, die nach Hause geschickt worden sind, immer noch in Kontakt mit ihren Gewerkschaftsvertretern und -vertreterinnen und ihren Kollegen und Kolleginnen. Die Gewerkschaften können unter anderem ihren Mitgliedern jetzt nützliche Listen von Zufluchtsorten für Frauen und Kinder, Telefonnummern für psychologischen Beistand, Einzelheiten zu den Stationen für die Verteilung von Lebensmitteln und Updates zu den juristischen Mitteln zur Verfügung stellen, aber auch Informationen dazu, wie Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, unterstützt werden können (auf Englisch). Schliesslich ist es unbedingt erforderlich, wie im Ü 190 und in der E 206 festgelegt, Mittel und Wege zur Bekämpfung der Auswirkungen von häuslicher Gewalt in der Arbeitswelt zum Gegenstand von Kollektivverhandlungen zu machen. In diesem Sinne haben alle, Kameraden, Kollegen, Arbeitgeber, eine Rolle zu spielen.