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IAO nimmt Übereinkommen über Hausangestellte an

21.06.11 News
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Die zweite und letzte Beratung über ein Übereinkommen und eine Empfehlung der IAO für Hausangestellte wurde am 16. Juni erfolgreich abgeschlossen, der damit zu einem historischen Tag für Millionen von Hausangestellten in aller Welt wurde, die endlich als Arbeitnehmer/innen anerkannt worden sind und denen die gleichen Grundrechte gewährleistet werden wie anderen Gruppen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.

Das Übereinkommen wurde mit 396 gegen 16 Stimmen (15 Arbeitgebervertreter sowie die Regierung von Swasiland) bei 63 Enthaltungen angenommen. Die Empfehlung wurde mit 434 gegen 8 Stimmen (ausnahmslos Arbeitgebervertreter) bei 42 Enthaltungen angenommen.

Dank einem neuen Sprecher der Arbeitgebergruppe fanden die diesjährigen Verhandlungen in einem sehr viel konstruktiveren und positiveren Geist statt als im letzten Jahr, als die Arbeitgebervertreter ständig versuchten, die Diskussionen durch Verfahrenstaktiken zu blockieren.

Die Arbeitnehmergruppe erhielt weiterhin starke Unterstützung von verschiedenen Regierungen, insbesondere von Australien, Brasilien (für die GRULAC-Länder), Frankreich, Namibia und Südafrika (für die afrikanischen Länder) und den Vereinigten Staaten. Wie im letzten Jahr hielten sich die EU-Regierungen, insbesondere das Vereinigte Königreich, mit ihrer Unterstützung zurück.

Neben den in den IAO-Kernübereinkommen dargelegten grundlegenden Rechten (Vereinigungsfreiheit, Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Kinderarbeit und der Zwangsarbeit) sind die wichtigsten Errungenschaften unter anderem die folgenden:

  • das Recht auf einen schriftlichen Vertrag
  • Regelung der Arbeitszeit
  • Arbeitsschutzbestimmungen
  • Deckung durch die Soziale Sicherheit, einschließlich Mutterschutz
  • Schutz von migrantischen Hausangestellten, einschließlich Überwachungsmechanismen für Arbeitsvermittler

Im Verlauf der Beratungen war es alles andere als klar, dass ein Konsens über das Recht von Hausangestellten auf normale Arbeitszeiten und eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden erzielt werden könnte. Am umstrittensten war die Frage der „Bereitschafts“zeit, während der der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin sich zur Verfügung des Arbeitgebers hält. Nach Auffassung der Arbeitnehmergruppe und einer Mehrheit der Regierungen ist Bereitschaftszeit als Arbeitszeit anzusehen. Dies war dem Vernehmen nach die Frage, die einige Arbeitgebervertreter dazu veranlasste, gegen das Übereinkommen zu stimmen.

Das Übereinkommen und die Empfehlung sind jedoch auf breite Unterstützung gestoßen, und einige Regierungen (beispielsweise die Philippinen und Uruguay) haben bereits erklärt, dass sie die Ratifizierung in die Wege leiten werden.

Die Mitglieder des von der IUL unterstützten Internationalen Netzwerks der Hausangestellten, IDWN, haben bei den gesamten Vorbereitungsarbeiten für das Übereinkommen eine entscheidende Rolle gespielt. Ihr Beitrag wurde vom Generaldirektor des IAA, Juan Somavia, gewürdigt, der außerhalb des Plenarsaals den Sieg mit IDWN-Vertreterinnen und -Vertretern feierte.

Hier klicken, um den Volltext des Übereinkommens und der Empfehlung in Englisch und in Französisch aufzurufen.

Näheres zu den Verhandlungen auf der IAK findet sich in Englisch unter Domestic Workers auf der IUL-Website, wo ihr auch den IDWN-Blog finden könnt.