Veröffentlicht: 12/07/2021

Heute (12. Juli) reichte die IUL beim Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eine Klage gegen die türkische Regierung wegen Verstößen gegen die IAO-Übereinkommen Nr. 87 und 98 ein, die die Rechte der Arbeitnehmer auf Gewerkschaftsgründung und Kollektivverhandlung garantieren.

  • Die Beschwerde, in der Cargill, die Olam Group und die Döhler Group genannt werden, beschreibt im Detail das Versagen der türkischen Gesetzgebung und Praxis, in Fällen von gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen für ausreichenden Schutz bzw. effektive Abhilfe zu sorgen; eine Gesetzeslücke in der Türkei erlaubt es Arbeitgebern in der Türkei, einem wegen Gewerkschaftsarbeit ungerechtfertigterweise entlassenen Arbeitnehmer nach eigenem Ermessen eine erhöhte Entschädigung zu zahlen, anstatt einer gerichtlich angeordneten WiedereinstellungFolge zu leisten.
  • Wie die Beschwerde zeigt, Arbeitgeber wie die transnationalen Konzerne Cargill, Olam Group und Döhler Group nutzen diese Gesetzeslücke in der türkischen Rechtsordnung systematisch für die illegale Entlassung führender Gewerkschafter aus und bezahlen lieber den Preis für ihre Menschenrechtsverletzungen, anstatt die Leute wiedereinzustellen; sie tun das, um eine gewerkschaftliche Organisierung ihrer Beschäftigten zu verhindern.

Der Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der IAO hat zwar wiederholt darauf hingewiesen, dass die angemessene Abhilfe für eine Entlassung, die als Vergeltung für gewerkschaftliche Aktivitäten ausgesprochen wird, die Wiedereinstellung ist, die Regierung der Türkei hält die Gesetzeslücke jedoch trotz ihrer Ratifizierung der IAO-Übereinkommen Nr. 87 und 98 weiterhin aufrecht; die nun eingereichte Beschwerde verlangt, dass die Lücke geschlossen und internationale Arbeitsnormen eingehalten werden.

Entlassener Arbeiter von Cargill Türkei, Faik Kutlu, erklärte: "Das Unternehmen würde mich lieber abfinden, anstatt mein Recht auf Gründung und Beitritt zu einer Gewerkschaft zu respektieren. Die Regierung muss die Lücke schließen, die das erlaubt, und sicherstellen, dass meine und die Rechte meiner Arbeitskolleg/innen jetzt und in Zukunft respektiert werden."

IUL-Generalsekretärin Sue Longley fügte hinzu: "Es ist höchste Zeit, dass diese Gesetzeslücke in der türkischen Rechtsprechung und Praxis geschlossen wird, da sie den Unternehmen ermöglicht, Gewerkschaften und die Organisierungsbemühungen der Beschäftigten zu zerschlagen. Sie treten damit grundlegende Arbeitsrechte mit Füßen. Die türkische Regierung hat die IAO-Übereinkommen über Vereinigungsfreiheit ratifiziert – das muss sich endlich in der Gesetzgebung wiederspiegeln."

 

 

Es ist höchste Zeit, dass diese Gesetzeslücke in der türkischen Rechtsprechung und Praxis geschlossen wird, da sie den Unternehmen ermöglicht, Gewerkschaften und die Organisierungsbemühungen der Beschäftigten zu zerschlagen. Sie treten damit grundlegende Arbeitsrechte mit Füßen. Die türkische Regierung hat die IAO-Übereinkommen über Vereinigungsfreiheit ratifiziert – das muss sich endlich in der Gesetzgebung wiederspiegeln.
Sue Longley, IUL-Generalsekretärin