Veröffentlicht: 15/12/2020

Nach jahrelanger Kampagne ist es der IUL angegliederten NGG gelungen, ein neues Gesetz durch den deutschen Bundestag zu bringen, das die Subunternehmerschaft im Fleischsektor beenden wird. Dieser wichtige Sieg kommt, nachdem Rechtsverletzungen sowie die niedrige Bezahlung und die schlechten Arbeitsbedingungen, unter denen Wanderarbeiter leiden, durch die COVID-19-Pandemie aufgedeckt wurden.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Seine wichtigsten Punkte sind:

  • Die Vergabe von Unteraufträgen in der Fleischbranche ist ab 1. Januar 2021 verboten
  • Unternehmen dürfen Leiharbeiter bis zu einem Maximum von 8 % beschäftigen, solange dies durch einen Tarifvertrag geregelt ist
  • Ab dem 1. April 2021 darf ein Arbeitnehmer maximal 4 Monate als Leiharbeiter tätig sein
  • Zeitarbeiter und Festangestellte müssen gleiches Entgelt und gleiche Behandlung erhalten
  • Arbeitszeit muss digital erfasst werden, Bußgelder für Arbeitszeitbetrug verdoppeln sich auf 30.000 EUR
  • Mindeststandards für die Unterbringung von Arbeitnehmern festgelegt werden

 

"Jetzt gibt es endlich ein Ende der Subunternehmertätigkeit. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ein guter erster Schritt und ein Neuanfang in eine Zukunft ohne Skandal und Ausbeutung in der Fleischindustrie", so NGG-Präsident und IUL -Vizepräsident Guido Zeitler.

 

 

Jetzt ist endlich Schluss mit der Fremdvergabe von Aufträgen. Das Arbeitsschutzgesetz ist ein guter erster Schritt und ein Neuanfang für eine Zukunft ohne Skandal und Ausbeutung in der Fleischindustrie.
NGG Präsident und IUL Vizepräsident Guido Zeitler