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Abgeschlossene Aktualisierung der OECD-Leitsätze eine unvollendete Arbeit

26.05.11 Editorial
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Die aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen wurden am 25. Mai in Paris offiziell angenommen. Damit eröffnen sich für die Gewerkschaften neue Möglichkeiten, von den Verfahren Gebrauch zu machen.

Die aktualisierten Leitsätze enthalten ein neues Kapitel, in dem im Einzelnen ihre Anwendung auf Lieferketten und auf Formen von Geschäftsbeziehungen dargelegt werden, die die Unternehmen vorher vor Verantwortung und Rechenschaftspflicht geschützt haben, wie Lizenz- und Franchising-Vereinbarungen. Ein neues Kapitel über Menschenrechte führt ein breiteres Spektrum von Menschenrechtsinstrumenten als Maßstab für das Verhalten von Unternehmen auf, als dies zuvor der Fall war. Und das Kapitel über Beschäftigung- von dem Gewerkschaften am meisten Gebrauch machen, um Beschwerden nach den Verfahren der OECD einzureichen – ist um wichtige Bestandteile der Dreigliedrigen Erklärung der IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik erweitert worden.

Die IUL war in jedem Stadium des Aktualisierungsprozesses sowie an der Ausarbeitung der vom UN-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie, verfassten Leitgrundsätze für Unternehmen und Menschenrechte, die für wesentliche Teile der Aktualisierung als Referenz dienten, eng beteiligt. Der Beratende Gewerkschaftsausschuss bei der OECD (TUAC) verdient die Anerkennung der Gewerkschaftsbewegung und ihrer Verbündeten für das Engagement und das Geschick, das er an den Tag legte, um während des gesamten Prozesses für eine möglichst umfassende Berücksichtigung von gewerkschaftlichen Anliegen zu sorgen, was unerlässlich war, um eine Aktualisierung zu erreichen, die tatsächlich eine Verbesserung darstellt.

Die Leitsätze sind immer noch weitgehend unvollendet. Die wirksame Nutzung der Leitsätze ist stets durch ihre textlichen Unklarheiten (die jetzt zumindest teilweise beseitigt worden sind) und in der Praxis durch die einstudierte Weigerung von wichtigen Nationalen Kontaktstellen, sie gerecht anzuwenden – oder sie überhaupt anzuwenden  , behindert worden. Die aktualisierten Leitsätze bieten einige Verbesserungen in diesem Bereich, es fehlen aber die festen Verfahrensregeln, die die Gewerkschaften von Beginn des Aktualisierungsverfahrens an nachdrücklich als eine Voraussetzung für das Funktionieren der Leitsätze bezeichnet hatten. Gewerkschaften, die von den Leitsätzen wirksam Gebrauch machen wollen, werden weiterhin Druck ausüben müssen, damit das System der Nationalen Kontaktstellen ordnungsgemäß funktioniert. Die Erfahrungen der IUL mit den Leitsätzen, auch wenn sie vielfach und vielerorts enttäuschend waren, haben gezeigt, dass sich Druck auszahlen kann.