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VK-Arbeitsgericht: 'selbständige' Uber-Fahrer sind Arbeitnehmer, mit Rechten

01.11.16 News
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UberDas Londoner Arbeitsgericht entschied am 28. Oktober, dass Uber-Fahrer Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis sind, nicht "selbständig Erwerbstätige", und dass sie als Arbeitnehmer durchsetzbare Rechte haben, einschliesslich eines garantierten Mindestlohns, bezahlter Pausen und Urlaubsgeld. Die Entscheidung erging im Zusammenhang mit zwei Testfällen, die im Juni im Namen von Fahrern von der der IUL angeschlossenen GMB vorgebracht worden waren.

Der juristische Vorstand der Gewerkschaft bezeichnete die Entscheidung als einen Sieg, 'der für die mehr als 30 000 Fahrer in London und in England und Wales und für Tausende mehr in anderen Branchen, in denen Scheinselbständigkeit gang und gäbe ist, äusserst positive Auswirkungen haben wird'.