Home

Die IAO ruft zu einem internationalen Übereinkommen über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf

12.06.18 News
Druckversion

indexDie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weltweit können die Ergebnisse der ersten Beratung über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf der diesjährigen Internationalen Arbeitskonferenz begrüssen. Gegen den starken Widerstand der Arbeitgebergruppe, die bestenfalls eine Empfehlung unterstützen wollte, beschloss der Normensetzungsausschuss, dass der Kampf gegen Belästigung und Gewalt ein Übereinkommen und eine ergänzende Empfehlung erfordert.

Eine grosse Anzahl von Regierungen unterstützte den Standpunkt der Arbeitnehmergruppe, dass Gewalt und Belästigung, insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt, dringend mithilfe umfassender Massnahmen und insbesondere eines Übereinkommens angegangen werden müssen. Zu den von dem Ausschuss angenommenen Schlussfolgerungen, für die die IUL und ihre Mitgliedsverbände sich mit Erfolg eingesetzt haben, gehören: eine starke Fokussierung auf geschlechtsspezifische Gewalt und die Notwendigkeit, ihre eigentlichen Ursachen anzugehen, einschliesslich geschlechtsbasierter Machtverhältnisse; die Notwendigkeit integrierter Mechanismen, die von Prävention, Überwachung, Schulung und Aufklärung bis zu Durchsetzung, Strafen und Unterstützung für Opfer reichen; die Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Arbeitsstätte; eine inklusive Definition des Begriffs "Arbeitnehmer", die ungeachtet des Vertragsstatus gilt und Erwerbstätige im informellen Sektor, Stellenbewerber, Praktikanten usw. umfasst; und die Anerkennung, dass Dritte Urheber von Gewalt und Belästigung sein können, wie Klienten und Kunden, sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

In den Schlussfolgerungen des Ausschusses wird unterstrichen, dass die Regierungen die Kernübereinkommen der IAO, einschliesslich Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, achten und fördern müssen, um Gewalt in der Arbeitswelt zu beseitigen. Ferner wird darin hervorgehoben, dass Massnahmen getroffen werden müssen, um das Recht auf Gleichstellung und Nichtdiskriminierung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen, insbesondere für die verletzlichsten Gruppen, die unverhältnismässig stark von Gewalt und Belästigung betroffen sind. Arbeitsmigranten, ungeachtet ihres Status und ihres Aufenthaltsorts, sollten von den Staaten ebenfalls vor Gewalt und Belästigung geschützt werden.

Das Übereinkommen - ein Projekt, für das die IUL und ihre Mitgliedsverbände sich nachdrücklich eingesetzt haben - ist noch nicht unter Dach und Fach. Die IAO wird den vorgeschlagenen Text in den kommenden zwei Monaten zur Stellungnahme verbreiten und auf dieser Grundlage einen Bericht zur weiteren Beratung im Jahr 2019 erstellen. Die Gewerkschaften werden wachsam bleiben und weiterhin mobilisieren müssen, damit das in diesem Jahr Erreichte bewahrt bleibt und wir das Übereinkommen durchsetzen, das wir benötigen.

Die vorläufigen Schlussfolgerungen des Ausschusses sind hier zugänglich.