Leitartikel: Die Rückkehr der Aussperrung
Der gemeinsame Nenner dieser zunehmenden Machtdemonstration der Arbeitgeber ist ihre offensive Funktion. Die Arbeitnehmer werden nicht von Arbeitgebern ausgesperrt, die mit Gewinneinbußen zu kämpfen haben; viele Unternehmen, die Aussperrungen vornehmen, schreiben Rekordgewinne. Sie tun dies, weil sie es können. Sie sind eine Reaktion auf ein sich verschiebendes Machtgleichgewicht und damit ein Hebel, um die Macht des Kapitals noch weiter zu vergrößern. Es ist ein Instrument, um zweistellige Renditen zu erzielen und gleichzeitig die Fähigkeit der Arbeitnehmer, sich wirksam zu mobilisieren, weiter einzuschränken.
In den meisten nationalen Systemen zur Erhebung von Arbeitsstatistiken werden Streiks und Aussperrungen unter dem Begriff "Arbeitsunterbrechungen" zusammengefasst. In diesen Zahlen sind verlorene Arbeitstage verlorene Arbeitstage, unabhängig davon, ob sie auf einen Streik oder eine Aussperrung zurückzuführen sind. Es gibt keine Möglichkeit, zwischen beiden zu unterscheiden, und ein allgemeiner Rückgang der Arbeitsniederlegungen kann einen Anstieg der Aussperrungen verschleiern. Die Arbeitnehmer, die von der Aussperrungsoffensive der Arbeitgeber betroffen sind, können zwischen beiden unterscheiden und tun dies auch.
Schlampige Statistiken verschleiern die brutale Realität des wiederauflebenden Kapitals, das immer mehr Lust auf Aussperrungen hat. Die Arbeitnehmer können es sich nicht leisten, schlampig zu sein, und müssen sich über den Status von Aussperrungen im internationalen Recht und insbesondere in den internationalen Menschenrechtsvorschriften im Klaren sein.
Das Streikrecht als logische Folge des Rechts auf Vereinigungsfreiheit ist ein Recht, das in grundlegenden Menschenrechtsinstrumenten verankert ist. In den letzten sechs Jahrzehnten hat die IAO eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt, die das Streikrecht speziell mit dem Übereinkommen 87 verknüpft. Ohne dieses Recht kann es keine effektive Vereinigungsfreiheit für Arbeitnehmer geben. Das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit durch Gründung von Gewerkschaften ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und kulturelle Rechte verankert. Im Zusammenhang mit der Vereinigungsfreiheit ist das Streikrecht der Arbeitnehmer ausdrücklich im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert. Die Konvention 87 ist Teil des internationalen Menschenrechtsgewohnheitsrechts.
In keinem dieser Instrumente werden Aussperrungen oder "Rechte" der Arbeitgeber erwähnt. In der Rechtsprechung der IAO werden keine gleichwertigen Rechte für Arbeitnehmer auf Streik und Arbeitgeber auf Aussperrung festgelegt. Es gibt keine Rechtsprechung der IAO zum "Recht" der Arbeitgeber auf Aussperrung, weder im Zusammenhang mit Übereinkommen 87 noch in einem anderen Kontext. Die Regierungen können Aussperrungen verbieten, legalisieren oder einschränken, aber sie können sich dabei weder auf die IAO noch auf andere internationale Menschenrechtsinstrumente berufen.
Die Möglichkeit, Aussperrungen durchzuführen, ist ein Rechtsanspruch, der in den nationalen Rechtssystemen in unterschiedlichem Maße durchsetzbar ist, aber es gibt kein Menschenrecht auf Aussperrung. Arbeitnehmer, die ihre Arbeitskraft kollektiv zurückziehen, üben dagegen ein grundlegendes Menschenrecht aus. Das Menschenrecht der Arbeitnehmer, Gewerkschaften zu gründen und zu streiken, als Ausdruck der Vereinigungsfreiheit, beruht auf der ausdrücklichen Anerkennung, dass die Lohnempfänger in einem ungleichen Verhandlungsverhältnis zum Kapital stehen. Die Aussperrung ist ein unverhüllter Ausdruck von Klassenmacht, und es ist wichtig, sich diesen grundlegenden Unterschied in einer Zeit in Erinnerung zu rufen, in der das Streikrecht, das in den meisten Ländern bereits durch zahlreiche Einschränkungen behindert wird, bei der IAO und anderswo angegriffen wird.